Kein Feuerwerk im Ferienpark
Auf dem Gelände des Parks dürfen während der Silvesternacht, aber auch während des restlichen Jahres keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Feuerwerkskörper sind in Zutendaal strengstens verboten.
Auf dem Gelände des Parks dürfen während der Silvesternacht, aber auch während des restlichen Jahres keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Feuerwerkskörper sind in Zutendaal strengstens verboten.
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